|
ALLGEMEINES
Länderinfo
Beziehungen
Außenpolitik
Innenpolitik
Sicherheitshinweise
Kultur und Bildung
Geschichte
Medizin und
Krankenversicherung
Touristen &
Autofahrer
STEUER / RECHT /
IMMOBILIEN
Immobilienkauf
Immobilienverkauf
Lexikon
Investment
Service
BESTIMMUNGEN
Einreisebestimmungen
Ausreisebestimmungen
Visum
REISEN
Essen und
Trinken
Feste und Feiertage
Flamenco
Stierkampf
Sehenswürdigkeiten
Sport und
Freizeit
Unterhaltung
Weihnachten
Wetter
KONTAKTADRESSEN
Botschaft Königreich Spanien
Deutsche Vertretungen |
|
BESTIMMUNGEN |
|
Einreisebestimmungen
(deutsche
Staatsangehörige) |
|
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über
die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des
Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem
Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen
Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren
können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils
eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten
darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte
Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst
mit spanischer Übersetzung) mitführen.
Für die Vollständigkeit und Aktualität der aufgeführten
Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden.
Abschließende und verbindliche Auskünfte, insbesondere für nicht
deutsche Staatsangehörige, können nur die zuständigen Botschaften
und Konsulate der jeweiligen Urlaubsländer erteilen... |
|
Einreisebestimmungen
(bei bestimmten Haustieren) |
|
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden;
für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gelten seit
dem 03.07.2004 folgende Regelungen:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem
Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der
EU-Staaten... |
|
|
|
Ausreisebestimmungen |
|
Spanien leidet sehr unter illigaler Einwanderung und dies ist
auch ein politisch heikler Punkt so dass in Spanien die Bemühungen
groß sind, die Ein- und Ausreisebestimmungen hart durchzusetzen. Es
ist also ratsam die Bestimmungen zu beachten. Bürger der
europäischen Union werden nicht aufgefordert, ein Visum für Spanien
zu beantragen. Um in Spanien dauerhaft zu leben und zu arbeiten,
müssen Sie einen NIE (De Extranjero Número de Identidad) und eine
Art Personalausweis (Tarjeta de Residente Comunitario) beantragen.
Trotzdem benötigen Nicht-EU-Bürger, die Spanien nur besuchen, ein
Visum (visado), es sei denn es besteht ein Sonderabkommen zwischen
Spanien und dem Heimatland; dazu gehören alle Länder von Nord- u.
Südamerika und: Andorra, Australien, Brunei, Costa Rica, Croatia,
Zypern, die tschechische Republik, Estland, Gibraltar, Grenada,
Ungarn, Island, Israel, Japan, Südkorea, Latvia, Litauen, Malaysia,
Malta, Monaco, neues Seeland, Norwegen, Polen, San Marino, Singapur,
Slowakei und die Schweiz.
Wenn Sie eine dieser Nationalitäten sind, können Sie Spanien ohne
ein Visum betreten und für bis 90 Tage in jeder 6-monatigen Periode
bleiben.
Die Nicht-EU-Bürger, die in Spanien arbeiten, studieren oder wohnen
wollen, müssen ein Visum beantragen - bitte beachten Sie, daß dieses
auch Nicht-Eu-Gatten und Angehörige mit einschließt. |
|
|
Visum |
|
Sie beantragen und erhalten ein Visum durch das spanische
Konsulat was für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Da Visa nie in
Spanien herausgegeben werden, müssen Sie sie beantragen, bevor Sie
Ihr Heimatland verlassen.
Im Allgemeinen sollten Sie Ihr Visum ca. 8-12 Wochen vor Ihrer
Ankunft in Spanien beantragen. Sie müssen einen Pass besitzen, der
noch die nötige Gültigkeitsdauer aufweist.
Jedes spanische Konsulat hat unterschiedliche Verfahren. Sie müssen
das Konsulat benennen, wo Sie ihren Wohnsitz haben werden. Es
sollten im Allgemeinen alle Anliegen an das zuständige Konsulat
adressiert werden.
Visa sind nur für eine gewisse Zeit gültig und beginnen am Tag der
Ankunft in Spanien. Es gibt unterschiedliche Arten der Visa, die in
die folgenden Kategorien unterteilt werden können:
- Kursteilnehmervisa
- Touristische Visa
- Geschäftsvisa
- Residenzvisa
- Durchfahrtsvisa
Es immer wichtig vorher zu entscheiden was Sie in Spanien machen
wollen.
Es gibt unterschiedliche Arten der Residenzvisa, einige nachfolgend
benannnt::
- Visa de Reagrupacion Familiar : Sie können diese Art des Visum
erhalten, wenn Sie mit einem spanischen Bürger/in zusammenleben.
- Visa de Jubilados : Dieses Visum wird herausgegeben, wenn Sie
planen, sich in Spanien niederzulassen.
Spanien ist ein Unterzeichner Schengen Abkommens, gemeinsam mit den
folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland,
Griechenland, Island, Luxemburg, Deutschland, Norwegen, Portugal und
Österreich. Wenn Sie ein Visum für eines der Schengen-Länder haben,
gilt es (teilweise etwas eingeschränkt) auch für die anderen Länder.
Zum Beispiel können Sie mit einem Touristenvisum (Klasse C) bis zu
90 Tage lang andere Schengen - Länder besuchen – eine gute
Möglichkeit um Europa kennen zu lernen! |
|
|
|
|
Hinweis |
|
Wir übernehmenfür die Aktualität und Vollständigkeit der
vorstehend aufgeführten Bestimmungen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Bestimmungen können nur
die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten
erteilen.
|
|
|
Existenzgründung in Spanien - Anleitung zum Auswandern
|