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BESTIMMUNGEN
 

Einreisebestimmungen (deutsche Staatsangehörige)

 
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen.

Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.

Für die Vollständigkeit und Aktualität der aufgeführten Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte, insbesondere für nicht deutsche Staatsangehörige, können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Urlaubsländer erteilen...

Einreisebestimmungen (bei bestimmten Haustieren)

 
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden; für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gelten seit dem 03.07.2004 folgende Regelungen:

Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten...
 
 

Ausreisebestimmungen

 
Spanien leidet sehr unter illigaler Einwanderung und dies ist auch ein politisch heikler Punkt so dass in Spanien die Bemühungen groß sind, die Ein- und Ausreisebestimmungen hart durchzusetzen. Es ist also ratsam die Bestimmungen zu beachten. Bürger der europäischen Union werden nicht aufgefordert, ein Visum für Spanien zu beantragen. Um in Spanien dauerhaft zu leben und zu arbeiten, müssen Sie einen NIE (De Extranjero Número de Identidad) und eine Art Personalausweis (Tarjeta de Residente Comunitario) beantragen. Trotzdem benötigen Nicht-EU-Bürger, die Spanien nur besuchen, ein Visum (visado), es sei denn es besteht ein Sonderabkommen zwischen Spanien und dem Heimatland; dazu gehören alle Länder von Nord- u. Südamerika und: Andorra, Australien, Brunei, Costa Rica, Croatia, Zypern, die tschechische Republik, Estland, Gibraltar, Grenada, Ungarn, Island, Israel, Japan, Südkorea, Latvia, Litauen, Malaysia, Malta, Monaco, neues Seeland, Norwegen, Polen, San Marino, Singapur, Slowakei und die Schweiz.
Wenn Sie eine dieser Nationalitäten sind, können Sie Spanien ohne ein Visum betreten und für bis 90 Tage in jeder 6-monatigen Periode bleiben.

Die Nicht-EU-Bürger, die in Spanien arbeiten, studieren oder wohnen wollen, müssen ein Visum beantragen - bitte beachten Sie, daß dieses auch Nicht-Eu-Gatten und Angehörige mit einschließt.
 

Visum

 
Sie beantragen und erhalten ein Visum durch das spanische Konsulat was für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Da Visa nie in Spanien herausgegeben werden, müssen Sie sie beantragen, bevor Sie Ihr Heimatland verlassen.

Im Allgemeinen sollten Sie Ihr Visum ca. 8-12 Wochen vor Ihrer Ankunft in Spanien beantragen. Sie müssen einen Pass besitzen, der noch die nötige Gültigkeitsdauer aufweist.

Jedes spanische Konsulat hat unterschiedliche Verfahren. Sie müssen das Konsulat benennen, wo Sie ihren Wohnsitz haben werden. Es sollten im Allgemeinen alle Anliegen an das zuständige Konsulat adressiert werden.

Visa sind nur für eine gewisse Zeit gültig und beginnen am Tag der Ankunft in Spanien. Es gibt unterschiedliche Arten der Visa, die in die folgenden Kategorien unterteilt werden können:

     - Kursteilnehmervisa
     - Touristische Visa
     - Geschäftsvisa
     - Residenzvisa
     - Durchfahrtsvisa

Es immer wichtig vorher zu entscheiden was Sie in Spanien machen wollen.

Es gibt unterschiedliche Arten der Residenzvisa, einige nachfolgend benannnt::

- Visa de Reagrupacion Familiar : Sie können diese Art des Visum erhalten, wenn Sie mit einem spanischen Bürger/in zusammenleben.
- Visa de Jubilados : Dieses Visum wird herausgegeben, wenn Sie planen, sich in Spanien niederzulassen.

Spanien ist ein Unterzeichner Schengen Abkommens, gemeinsam mit den folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Island, Luxemburg, Deutschland, Norwegen, Portugal und Österreich. Wenn Sie ein Visum für eines der Schengen-Länder haben, gilt es (teilweise etwas eingeschränkt) auch für die anderen Länder. Zum Beispiel können Sie mit einem Touristenvisum (Klasse C) bis zu 90 Tage lang andere Schengen - Länder besuchen – eine gute Möglichkeit um Europa kennen zu lernen!
 
 

Hinweis

 
Wir übernehmenfür die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Bestimmungen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Bestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
 

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