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MEDIZIN UND
KRANKENVERSICHERUNG |
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Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland
gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit
dringend erforderlich - bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw.,
die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger
zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische
Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide
Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des
Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung
abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen
nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach
Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in
Privatkliniken).
Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen
Regelungen... |
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Spanien
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